Das Städt. Übernachtungsheim hat Notunterkunftscharakter, die Aufenthaltsdauer ist begrenzt.

Es ist ganzjährig 24-Stunden geöffnet.

Zunächst kann jeder, der angibt in Not zu sein und keine andere Möglichkeit der Unterkunft hat bzw. über keine Mittel verfügt um eine andere Unterkunft zu finanzieren, in der Einrichtung aufgenommen werden.

Aufgenommen werden Frauen und Männer in der Regel ab 18 Jahren, die physisch und psychisch in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Aktuell können wir leider nicht, aufgrund der Örtlichkeiten und der Personaldichte, Rollstuhlfahrer und Wohnungslose mit Tieren aufnehmen.

Eine längere Verweildauer ist im begründeten Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, diese sind u.a.:

  • Klärung der Kostenfrage (bei eigenem Einkommen kostet die Übernachtung 8,20€, bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (ALG II-Leistungen) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung) erfolgt die Abdeckung der Übernachtungskosten durch die Ausstellung eines Übernachtungsscheines seitens der jeweiligen Behörde)
  • Entwicklung realistischer Ziele
  • Wunsch nach Wohnsitz in Koblenz
  • aktive Mitarbeit
  • Untersuchung nach dem §36 des Infektionsschutzgesetzes (Ausschluss einer TBC Erkrankung)
  • Einhaltung der Hausordnung
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