Seit der Einführung des Betreuungsgesetzes (§§ 1896-1908 i BGB) von 1992 wird kein Mensch mehr entmündigt.
Wer sich nicht mehr selbst vertreten kann, bekommt einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter zur Seite gestellt, wenn keine private Vorsorge getroffen wurde.
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Koblenzer Betreuungsverein der AWO e.V.
Hohenzollernstr. 147
56068 Koblenz
Telefon 0261-9835148
Telefax 0261-9835149
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